Fragen an die CDU Holdorf
An dieser Stelle wollen wir eine Auswahl von Fragen beantworten, die uns die Holdorfer Bürger stellen. Die Fragen an die CDU-Fraktion können Sie uns an die Adresse gutefrage@cdu-holdorf.de schicken, wir werden dann versuchen, so schnell wie möglich darauf zu antworten.
2.11.
Frage: Ich habe gehört, dass bei einer Nichtverlegung keine Anbauten oder ähnliches an bestehenden Grundstücken vorgenommen werden dürfen? Ist das korrekt so?
Antwort: Hallo Herr XXX,
das ist im Grunde korrekt. In den betroffenen Gebieten sind An- und Umbauten nicht gestattet. Nur falls Grundstücke nur teilweise betroffen sind, sind Veränderungen mit Auflagen möglich.
13.11.
Frage: Wieso lasst Ihr zu, dass eine vom gesamten Rat getroffene Entscheidung nun noch einmal von allen Bürgern getroffen werden soll. Ist das Feigheit vor dem großen Entschluss? Ihr seid doch für die Entscheidungen gewählt!
Antwort: Hallo Herr XXX,
richtig ist, dass der Gemeinderat gewählt ist, um Entscheidungen für die Gemeinde zu treffen, dies hat der Holdorfer Gemeinderat ja auch mit einem einstimmigen Votum für die Umlegung des Mühlenbachs getan.
Richtig ist aber auch, dass die Niedersächsische Kommunalverfassung die Mittel Bürgerbegehren und Einwohnerbefragung eindeutig zulässt. Somit könnten wir - selbst wenn wir wollten - unsere Entscheidung nicht gegen ein Bürgerbegehren durchsetzen. Bei der Einwohnerbefragung ist es nun so, dass wir diesen basisdemokratischen Prozess gerne mitgehen und mitgestalten wollen, auch wenn wir nach wie vor geschlossen hinter unserem Beschluss stehen, den Mühlenbach zu verlegen. Dieser Beschluss wird nur dann gekippt, wenn die Einwohnerbefragung dies ergibt. Denn dann stehen wir natürlich auch dazu, diese Befragung als bindend anzusehen.
2.11.
Frage: Ich habe gehört, dass bei einer Nichtverlegung keine Anbauten oder ähnliches an bestehenden Grundstücken vorgenommen werden dürfen? Ist das korrekt so?
Antwort: Hallo Herr XXX,
das ist im Grunde korrekt. In den betroffenen Gebieten sind An- und Umbauten nicht gestattet. Nur falls Grundstücke nur teilweise betroffen sind, sind Veränderungen mit Auflagen möglich.
13.11.
Frage: Wieso lasst Ihr zu, dass eine vom gesamten Rat getroffene Entscheidung nun noch einmal von allen Bürgern getroffen werden soll. Ist das Feigheit vor dem großen Entschluss? Ihr seid doch für die Entscheidungen gewählt!
Antwort: Hallo Herr XXX,
richtig ist, dass der Gemeinderat gewählt ist, um Entscheidungen für die Gemeinde zu treffen, dies hat der Holdorfer Gemeinderat ja auch mit einem einstimmigen Votum für die Umlegung des Mühlenbachs getan.
Richtig ist aber auch, dass die Niedersächsische Kommunalverfassung die Mittel Bürgerbegehren und Einwohnerbefragung eindeutig zulässt. Somit könnten wir - selbst wenn wir wollten - unsere Entscheidung nicht gegen ein Bürgerbegehren durchsetzen. Bei der Einwohnerbefragung ist es nun so, dass wir diesen basisdemokratischen Prozess gerne mitgehen und mitgestalten wollen, auch wenn wir nach wie vor geschlossen hinter unserem Beschluss stehen, den Mühlenbach zu verlegen. Dieser Beschluss wird nur dann gekippt, wenn die Einwohnerbefragung dies ergibt. Denn dann stehen wir natürlich auch dazu, diese Befragung als bindend anzusehen.
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