Ausgangslage und Chronologie

Ausgangslage:  


Nach zahlreichen verheerenden Überschwemmungen in den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber über § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Länder  verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen und Vorschriften zum Hochwasserschutz zu erlassen. Für Niedersachsen hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die tatsächliche Größe jedes Überschwemmungsgebietes ermittelt, somit auch für die Gemeinde Holdorf. Demnach tritt der Mühlenbach im Fall eines Jahrhunderthochwassers vor allem innerhalb der Ortslage, beginnend beim Autohaus Dinkgrefe bis hinein in die Badberger Straße, weitläufig über die Ufer. Aber auch zwischen der Dersaburg und der Ortslage Holdorf ufert der Handorfer Mühlenbach an mehreren Stellen aus. Beispielsweise ergeben sich zwischen Rotdornallee, Eichenallee und Grandorfer Straße bis zu 70 m breite Überschwemmungsflächen. Von der Grandorfer Straße bis zur Oderstraße und von der Bahntrasse bis zum Umspannwerk an der Mühlenbachstraße stellen sich 70 bis 90 m breite Überschwemmungsflächen entlang des Baches ein. In diesen Abschnitten werden nicht nur die Gärten überstaut, sondern auch die Wohngebäude sind teilweise von Überschwemmungen betroffen.

 

Sobald ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt ist, wie in Holdorf geschehen, ist in den überschwemmten Bereichen die Ausweisung von neuen Baugebieten sowie die Errichtung oder Erweiterung von baulichen Anlagen untersagt. Das bedeutet, dass  eine Weiterentwicklung in diesen Überschwemmungsgebieten nicht mehr möglich ist. Zu zwei im Ortskern bestehenden Baugebieten wurde die beabsichtigte Ausweisung neuer Wohnbauflächen bereits vom Landkreis solange untersagt, bis die „Problematik Überschwemmungsgebiet“ geregelt ist. Zwei andere Einzel-Baugenehmigungen wurden im Ortskern nur erteilt, weil sich die Gemeinde gegenüber dem Landkreis vertraglich verpflichtet hat, den Hochwasserschutz zeitnah nachzuholen. Dies wurde mittlerweile durch Kompensationsbecken erreicht, was aber nur in Einzelfällen funktioniert.

 

Wir müssen also die Überschwemmungen bei einem Jahrhunderthochwasser verhindern und gleichzeitig bauliche Weiterentwicklungen in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten sicherstellen.  


Chronologie:

Im Herbst 2010 erläuterte Herr Langeland vom Amt für Wasserwirtschaft des Landkreises Vechta erstmals im Holdorfer Rathaus dem Planungs- und Umweltausschuss den Sachverhalt  „Hochwasserschutz“. 2011 nahmen die verschiedenen politischen Gremien die Arbeit zu dieser Thematik auf und arbeiteten sich in diesen komplexen Sachverhalt ein. In einer ersten Bürgerversammlung im Dezember 2013 präsentierte das Fachbüro IDN aus Oythen den 60 anwesenden Bürgern ein Hochwasserkonzept, das eine Umleitungsvariante für 1,1 Mio. € (ohne 5 ha Grunderwerb) und alternativ sechs neue Regenrückhalteräume im Oberlauf des Mühlenbaches, also zwischen Dersaburg und Naturlehrpfad an der Grandorfer Straße,  vorsah. Die CDU sprach sich für die Regenrückhaltung aus, da das mit errechneten 565.000 € Gesamtkosten (ohne 2 ha Grunderwerb) die mit Abstand preiswerteste Variante gewesen wäre. Das NLWKN gab uns auf Anfrage leider die Auskunft, dass Regenrückhaltebecken nicht als Hochwasserschutz angerechnet werden und auch der Landkreis als Genehmigungsbehörde hatte sich zur Regenrückhaltung kritisch geäußert. Daraufhin hat der Gemeinderat beschlossen, neben der Firma IDN zwei weitere Fachbüros, nämlich das Ingenieurbüro DSL aus Westerkappeln für den Wasserbau und das Ingenieurbüro Rötker aus Badbergen für den Landschaftsbau  zu beauftragen, andere Alternativen zur Verhinderung von Überschwemmungen zu erarbeiten.  Am 17.6.2014 hat Dipl.-Ing. Frank Diederich (DSL) dem Gemeinderat insgesamt sieben Varianten vorgestellt. Von neuen ortsnahen und ortsfernen Trockengräben, die nur bei Starkregenereignissen Wasser führen, über kurze Bachumleitungen bis hin zu Komplettverlegungen des Baches von bis zu 7,3 km war alles dabei. Jetzt war die Rede von über 2 Mio. € bis über 4 Mio. € Gesamtkosten (ohne Grunderwerb).

 

Nun kam Bewegung in die Sache. Der Heimatverein meldete sich ausführlich und sehr sachkundig zu Wort. Eine Bürgerinitiative  „Rettet den Mühlenbach“ wurde gegründet. Im Rathaus wurden über 1.000 Unterschriften abgegeben. Alle sprachen sich unisono gegen eine komplette Verlegung und für den Erhalt des Mühlenbaches bis Autohaus Dinkgrefe aus (ortsbildprägend). Am 11.9.2014 lud Bürgermeister Dr. Krug zu einer zweiten Bürgerversammlung ein, die mit mehr als 120 Teilnehmern sehr gut besucht war. Dort wurden nicht nur die möglichen Trassenverläufe, sondern insbesondere auch die Herstellungs- und Folgekosten näher erläutert. Die Versammlung brachte zwar keine klare Tendenz für eine Variante, aber es wurde die Gründung eines runden Tisches beschlossen, um Bürgerinnen und Bürger von Beginn an in die Entwicklung  verschiedener Konzepte für den Hochwasserschutz einzubinden. Der Runde Tisch  setzte sich zusammen aus Vertretern der Landwirtschaft, der Grundstückseigentümer, des Heimatvereins, der Ratsfraktionen, der neuen Bürgerinitiative, der Hase-Wasseracht, der Kreis-Fischereivereinigung, des Naturschutzbundes, des OOWV, interessierten Einzelbürgern, unserem Bürgermeister Dr. Wolfgang Krug und der Bauamtsleiterin Sabine Fisser; insgesamt 34 Personen. Fünfmal tagte der Runde Tisch, zuerst am 25. September 2014, zuletzt am 7. Mai 2015, teilgenommen haben stets zwischen 25 und 30 Personen.

 

Von den zuvor genannten sieben Varianten des Fachbüros, die von insgesamt 23 in den letzten zwei Jahren angedachten Varianten übrig geblieben waren, wurden nach und nach vier in den Sitzungen des Runden Tisches verworfen. Folgende drei Varianten, die der Landkreis alle als genehmigungsfähig eingeschätzt hat, blieben übrig: Der Bau eines ortsnahen oder eines ortsfernen Entlastungsgrabens, in den jeweils nur bei Starkregenereignissen mit Überschwemmungsgefahr Wasser eingeleitet werden würde. Bei der dritten Variante handelte es sich um eine ortsferne Verlegung/Umleitung des Mühlenbaches, wobei der alte Bachverlauf dennoch erhalten bleiben und weiterhin Wasser führen sollte. Bei diesem Konzept muss in heißen, trockenen Jahreszeiten mit dem Trockenfallen beider Bachverläufe gerechnet werden. Der Runde Tisch hat keine Abstimmung vorgenommen, welche Variante er favorisiert, aber er hat sich sehr verdient gemacht um die  Aufklärung der Sachverhalte. Unter anderem hat er die vom Fachbüro in den Raum gestellten Zahlen und Fakten genau überprüft und dann auch bestätigt. Für diese Arbeit danken wir dem gesamten Runden Tisch sehr.

 

Für den 11. Juni 2015 hatte Bürgermeister Dr. Wolfgang Krug zur dritten Bürgerversammlung eingeladen. Die etwa 90 Teilnehmer wurden ausführlich, aber wegen der schwierigen Materie nicht immer verständlich, von Dipl.-Ing. Frank Diederich und Dipl.-Ing. Wolfgang Rötker informiert. Schnell zeichnete sich aber ab, dass ein ortsnaher Trockengraben keine Befürworter findet. Da waren’s nur noch zwei: Ein ortsferner offener Trockengraben zur Entlastung bei Starkregen mit einer Länge von 7,3 km und Kosten von 3,4 Mio. € brutto (inkl. Ausgleichsmaßnahmen, aber ohne 7,9 ha Grunderwerb), oder eine ortsferne Umleitung auf derselben Trasse und Kosten von 4,1 Mio. € brutto (ohne 12,9 ha Grunderwerb).

 

Bei der ortsfernen Umleitung ist eine hohe Reduzierung der Kosten durch den ökologischen Mehrwert zu erwarten. Jede Stadt oder Gemeinde muss Eingriffe in die Landschaft, zum Beispiel bei der Ausweisung neuer Gewerbe- oder Baugebiete, ausgleichen. Sie muss also an anderer Stelle höherwertigen Raum für die Natur schaffen (ökologischer Mehrwert). Stehen in der eigenen Kommune solche Flächen nicht zur Verfügung, kann sie diese von anderen Kommunen, in diesem Fall von der Gemeinde Holdorf, in Form von Öko-Punkten kaufen. Diplom-Ingenieur Wolfgang Rötker hat errechnet, dass Holdorf aus der Umleitung des Mühlenbaches als durchgehend offenes Fließgewässer   450.000 Öko-Punkte „gutgeschrieben“ bekommt. Im Landkreis Osnabrück werden diese begehrten Punkte jeweils mit 5 € und mehr gehandelt. Das würde bedeuten, dass Holdorf in den nächsten Jahren Erlöse von bis zu bis zu 2 Mio. € oder mehr (?) generieren kann. 


Am 21. Juli hatte nun der Rat zu entscheiden: Ortsferner Trockengraben oder ortferne Verlegung. Da nur bei der ortsfernen Verlegung auch eine Refinanzierung durch Ökopunkte erfolgt, entschied sich der Rat für diese Varianten - und zwar einstimmig über alle drei Fraktionen hinweg.

Im Nachgang wurden nun weitere Planungen und Vorbereitungen angeschoben und im Dezember 2016 könnte nun die Entscheidung zum Planfeststellungsverfahren fallen, mit der die Baumaßnahme dann formal startet, auch wenn noch kein Bagger in Sicht ist. 

Nun kam im Sommer 2016 durch einige Anwohner des Mühlenbaches noch einmal die Diskussion auf, ob die Verlegung denn wirklich die beste Lösung sei. Um die Entscheidung auf ein möglichst solides Fundament zu stellen, wurde vorgeschlagen, alle Bürger zu befragen. Dies soll nun am 26.11. in Form einer Einwohnerbefragung erfolgen.

Die CDU-Fraktion steht nach wie vor einstimmig zu ihrer Entscheidung für die Umlegung des Mühlenbaches und bittet Sie, liebe Holdorfer Bürger, dieses am 26.11. ebenfalls zu tun. Entscheiden Sie sich für die Zukunft Holdorfs und unterstützen Sie die Umlegung des Mühlenbaches.  

Norbert von Handorff und Mario Stickfort

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